Steuerrechner 2025 - Brutto Netto Rechner

Was ist der Brutto Netto Rechner 2025?

Der Brutto-Netto-Rechner 2025 ermittelt anhand Ihres Jahres- oder Monatsgehalts die genaue Höhe der:

  • Lohn- bzw. Einkommensteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
  • Kirchensteuer (falls zutreffend)
  • Solidaritätszuschlag

Berücksichtigt werden dabei alle relevanten Faktoren wie Steuerklasse, Bundesland, Kinderfreibeträge und die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen für 2025.

Einkommensinformationen

Persönliche Informationen

Sozialversicherung

%

Freibeträge & Abzüge

Wichtige Informationen zur Steuerberechnung 2025

Grundfreibetrag 2025

Der Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.084 €. Bis zu dieser Höhe bleibt Ihr Einkommen steuerfrei. Dies bedeutet eine Entlastung für alle Steuerzahler.

Neue Tarifzonen 2025

Zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz
bis 12.084 € 0% (Grundfreibetrag)
12.085 € - 17.430 € 14% bis 24% (Progressionszone 1)
17.431 € - 68.430 € 24% bis 42% (Progressionszone 2)
68.431 € - 277.825 € 42% (Proportionalzone 1)
ab 277.826 € 45% (Proportionalzone 2)

Sozialversicherungsbeiträge 2025

Versicherung Gesamtbeitrag Arbeitnehmeranteil
Krankenversicherung 14,60% + 2,50% 7,30% + 1,25%
Pflegeversicherung 3,60% 1,80%
Rentenversicherung 18,60% 9,30%
Arbeitslosenversicherung 2,60% 1,30%

Einkommensteuertabelle 2025

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz Bezeichnung
bis 12.084 € 0% Grundfreibetrag
12.085 € - 17.430 € 14% - 24% Erste Progressionszone
17.431 € - 68.430 € 24% - 42% Zweite Progressionszone
68.431 € - 277.825 € 42% Erste Proportionalzone
ab 277.826 € 45% Zweite Proportionalzone

Sozialversicherungsbeiträge 2025

Versicherung Beitragssatz 2025 Arbeitnehmeranteil
Krankenversicherung 14,60% + Zusatz 7,30% + Zusatz
Pflegeversicherung 3,40% 1,70%
Rentenversicherung 18,60% 9,30%
Arbeitslosenversicherung 2,60% 1,30%

Häufig gestellte Fragen zum Steuerrechner 2025

Die wichtigsten Änderungen ab 2025:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.084 € (vorher 11.784 €)
  • Anpassung der Tarifeckwerte zum Ausgleich der kalten Progression
  • Erhöhung der Kinderfreibeträge
  • Bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen
  • Neue Sozialversicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge

Die Berechnung erfolgt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze:

  • Krankenversicherung: 14,60% + durchschnittlich 2,50% Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,60% (plus 0,60% für Kinderlose)
  • Rentenversicherung: 18,60%
  • Arbeitslosenversicherung: 2,60%

Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Die kalte Progression bezeichnet den Effekt, bei dem Lohnerhöhungen durch die Inflation aufgezehrt werden und gleichzeitig zu einer höheren Steuerbelastung führen. Um dies auszugleichen, werden 2025:

  • Die Tarifeckwerte angehoben
  • Der Grundfreibetrag erhöht
  • Die Steuersätze angepasst

  • Steuerklasse 1: Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: Verheiratete/Verpartnerte mit deutlich höherem Einkommen
  • Steuerklasse 4: Verheiratete/Verpartnerte mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse 5: Verheiratete/Verpartnerte (Partner hat Steuerklasse 3)
  • Steuerklasse 6: Für Nebenjobs/mehrere Arbeitsverhältnisse

Expertentipps zur Steueroptimierung 2025

Steuersparende Maßnahmen

  • ✓ Werbungskosten optimal nutzen
  • ✓ Homeoffice-Pauschale ausschöpfen
  • ✓ Entfernungspauschale beachten
  • ✓ Sonderausgaben geltend machen

Wichtige Fristen 2025

  • 📅 Steuererklärung: 31.07.2026
  • 📅 Verspätungszuschlag ab 01.03.2026
  • 📅 Einspruchsfrist: 1 Monat